Studentenjob

ʃtuˈdɛntn̩ dʒɒb

Der Studentenjob ist ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem studentischen Arbeitnehmer. Ein Studentenjob liegt vor, wenn das Studium hauptberuflich und der Job nebenberuflich ausgeübt wird, wenn keine Beiträge für die Sozialversicherung anfallen und wenn die Arbeitszeiten beschränkt sind. Der Arbeitnehmer darf daher nicht mehr als 450€ verdienen oder mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist auch möglich einen Studentenjob nur während der Semesterferien auszuüben.

Es gibt Studentenjobs, die einen speziellen Werkstudentenvertrag haben. Der Nachweis der Immatrikulation ist für Werkstudenten verpflichtend. Meistens handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag mit maximal 20 Wochenstunden. In den Semesterferien dürfen auch 40 Stunden pro Woche geleistet werden. WerkstudentInnen erhalten üblicherweise eine Vergütung, es müssen allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge (abgesehen von der Rentenversicherung) bezahlt werden, da Studierende bereits im Rahmen ihres Studiums versichert sind. 

 

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