Urlaubsanspruch

Urlaubs-
anspruch

ˈuːɐ̯ˌlaʊ̯psanˌʃpʁʊx

Urlaub gehört bekanntlich zu den schönsten Themen in der Arbeitswelt! Glücklicherweise hast du sogar ein Urlaubsanspruch. Sobald du offiziell arbeitest, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet dir jährlich Urlaub zu gewähren. Wie viel Urlaubstage du dann tatsächlich hast, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählt zum Beispiel die Art wie du angestellt bist (Minijob, Teilzeit, Werkstudent usw.)

Hier einmal die wichtigsten Infos zusammengefasst:

  • Für wen gilt der Urlaubsanspruch? Für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen
  • Bei einer 5-Tagewoche hast du einen Anspruch auf 20 Tagen pro Jahr. Arbeitest du weniger, hast du automatisch auch weniger Urlaubstage.
  • Die durchschnittliche Menge an Urlaubstagen variiert zwischen den Branchen. In der Finanz- und Versicherungsbranche hast du verhältnismäßig deutlich mehr Urlaubstage als im Gastgewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft. 
  • Urlaub der nicht genommen wird, nennt sich Resturlaub. Diesen kannst du in das folgende Jahr ‚mitnehmen‘ und dort spätestens bis zum 31. März zusätzlich zu deinem jährlichen Urlaub nehmen. 
  • Krankheitstage gelt nicht als Urlaubstage. Wirst du also im Urlaub krank, kannst du deine Urlaubstage beim Arbeitgeber zurückfordern.

Auf wie viel Urlaub du genau Anspruch hast, kannst du individuell im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nachschlagen. 

Deine aktuellen und bereits verbrauchten Urlaubstage kannst du stets auch in deinen Lohnabrechnung nachlesen.

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