Tarifvertrag

taˈʁiːffɛɐ̯ˌtʁaːk

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch.

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen Vertretern der Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber in sogenannten Tarifverhandlungen ausgehandelt wird. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nennt man auch „Tarifvertragsparteien„. Im Tarifvertrag wird festgelegt, wie hoch der Lohn oder das Gehalt für bestimmte Berufsgruppen ist, wie viele Urlaubstage es gibt und noch anderes mehr. Diese Vereinbarungen gelten für Betriebe, Ämter und Behörden sowie für ihre Arbeitskräfte, Angestellten und Beamten. Diese Vereinbarungen sind jedoch nur eine bestimmte Zeit lang gültig.

Die Tarifvertragsparteien haben das Recht, über die Löhne und Gehälter selbstständig zu verhandeln, ohne dass sich jemand anderes, zum Beispiel die Regierung, einmischt. Dieses Recht nennt man „Tarifautonomie“. Diese ist in Deutschland im Grundgesetz festgeschrieben.

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