Rentenkasse

ˈʁɛntn̩ˈkasə

Die Funktion der gesetzlich Rente besteht darin, dass Arbeitnehmer im Alter versorgt werden. Zentrale Aufgaben sind der Ersatz ausgefallener Arbeitseinkommen bei Eintritt ins Rentenalter oder im Falle einer Erwerbsminderung sowie die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten vor Eintritt ins Rentenalter. Da man kontinuierlich in die Rentenversicherung einzahlt, wird diese auch als „Rentenkasse“ bezeichnet.

Die gesetzliche Rente in Deutschland ist nach dem sogenannten Umlageverfahren organisiert. Wer einzahlt, bildet also keinen Kapitalstock, auf den er im Alter zurückgreifen kann, sondern er finanziert die derzeitigen Bezüge der aktuellen Rentner. Wer in die gesetzliche Rente einzahlt, erwirbt damit einen Anspruch auf eine solche Rentenzahlung im Alter, für die dann die nachfolgende Generation aufkommen muss. Nach einer gewissen Wartezeit – von derzeit fünf Jahren – ist dieser Anspruch gegeben. Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss außerdem ein bestimmtes Lebensalter (derzeit in der Regel 67 Jahre) erreicht sein.

Arbeitnehmer zahlen in Deutschland verpflichtend in die gesetzliche Rente ein. Arbeitgeber übernehmen dabei die Hälfte der Einzahlungen in die Rentenkasse. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, jeweils 9,3 Prozent kommen also von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auch Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbstätige Menschen können freiwillige Beiträge leisten. Alle Einzahler erwerben Rentenansprüche, denen eine gewisse Rentenhöhe entspricht.

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