Minijob

ˈmɪnid͜ʃɔp

Bei einem Minijob handelt es sich um ein Arbeitnehmerverhältnis, bei dem das monatliche Arbeitsentgelt höchstens 450 Euro betragen darf oder ein Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr nicht überschritten wird. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn.

Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem Minjob um ein vollwertiges Anstellungsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten (abgesehen von einer Krankenversicherung), d.h. also inklusive (anteiligem) Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und andere betriebsübliche Sozialleistungen.

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