Krankengeld

ˈkʁaŋkn̩ˌɡɛlt

Wir alle werden ab und zu mal krank, meistens sind wir jedoch nach ein paar Tagen wieder auf den Beinen. Wenn es dann doch mal etwas langwierigeres oder ernsteres ist, hilft uns dann Krankengeld aus.

Falls du tatsächlich einmal länger krank sein solltest, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, erhältst du als Arbeitnehmer Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit bekommst du als Versicherter in der Regel sechs Wochen lang von deinem Arbeitgeber weiterhin dein normales Gehalt gezahlt. Diese Weiter Zahlung deines Gehalts nennt man auch Entgeltfortzahlung.

Erst im Anschluss wird der finanzielle Ausgleich von der Krankenversicherung gezahlt.

Als gesetzlich Versicherter, wird auch das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Dabei handelt es sich um ca. 70 % deines regelmäßige Brutto-Gehaltes. Das Geld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Um Krankengeld zu erhalten gelten folgende Voraussetzungen:
Du musst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sein. Das gilt für alle  Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I. Ob ein Anspruch besteht, hängt zudem von der jeweiligen Situation ab:
  • Langfristige Erkrankung

    Bist du wegen derselben Erkrankung für mehr als sechs Wochen krankgeschrieben, entsteht Anspruch auf Krankengeld. Entscheidend ist, dass es sich um dieselbe Krankheit handelt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I zahlt in den ersten sechs Wochen die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld, bevor ab der siebten Woche Anspruch an die Krankenkasse besteht.

  • Stationäre Behandlung

    Wer in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist, erhält Krankengeld, wenn er in dieser Zeit kein Gehalt vom Arbeitgeber erhält.

  • Neue Position

    Der Arbeitgeber muss in den ersten 28 Tagen einer Anstellung noch keine Lohnfortzahlung leisten. Wird ein neuer Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen krank, zahlt somit nicht das Unternehmen, sondern die Krankenkasse über das Krankengeld. Nach Ablauf der ersten 28 Tage besteht dann der Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung durch das Unternehmen.

Eine zusätzliche Reglung stellt das Kinderkrankengeld dar. Gesetzlich krankenversicherte Eltern auch im Jahr 2022 für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind bis zu 30 Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 60 Arbeitstage) Krankengeld im Jahr, wenn ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist, nach ärztlichem Attest von ihnen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und berufstätige Eltern daher nicht ihrer Arbeit nachgehen können und keine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen kann. Insgesamt ist der Anspruch auf 65 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden auf 130 Arbeitstage begrenzt.

Hier kannst du hier ausrechnen lassen, wie viel Krankengeld du erhältst.

Beantragen must du das Krankengeld in der Regel nicht.

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