Überstunden

ˈyːbɐʃtʊndən

Du hast eigentlich schon längst Feierabend, aber auf deinem Schreibtisch liegt noch ein ganzer Haufen an Arbeit? Dann kann es schnell mal passieren, dass man Überstunden macht.

Das sind nämlich genau die Stunden, die du zusätzlich zu deiner vertraglich festgelegte Arbeitszeit als Angestellter machst. Ob du diese zusätzlichen Stunden machen darfst oder ggf. sogar musst, sprichst du am besten zu Beginn deines Jobs mit dem Unternehmen ab. 

Grundsätzlich gilt:
  • Max. 60 Stunden pro Woche arbeiten. Das gibt das Bundesarbeitsgesetz so vor
  • Zusätzliche Stunden stets zeitnahe vom Chef als Nachweis abzeichnen lassen. Im Streitfall liegt die Darlegungs- und Beweislast bei dir als Arbeitnehmer. Du musst dann nachweisen, dass der Chef die Überstunden angeordnet und wie viele er tatsächlich über seine normale Arbeitszeit hinaus geleistet hat. Existiert eine offizielle Zeiterfassung, ist die Sache relativ einfach.
  • Achte darauf, dass geleisteten Überstunden nicht verfallen. Die Fristen stehen im Arbeitsvertrag
  • Unter 18 Jahren darfst du nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten
  • Dein Chef darf dir nur dann Überstunden auftragen, wenn diese im Arbeitsvertrag inkl. maximaler Stundenzahl festgehalten sind. Deine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden darf dabei nicht überschritten werden
  • Überstunden müssen nicht zwangsmäßig bezahlt werden. Entscheiden sind hier die Vorgaben in deinem Arbeitsvertrag und das ab/- und zustimmen mit Vorgesetzten
  • Im Falle einer Kündigung darf der Arbeitgeber bestimmen, ob die Überstunden ausgezahlt oder in Form von Freizeitausgleich vergütet werden – ungeachtet, ob von Arbeitgeberseite oder Arbeitnehmerseite gekündigt wurde

Die meisten Arbeitgeber sind verständnisvollen und du erhältst einen Überstundenausgleich. Hier gibt es vor allem zwei Arten: Das Auszahlen oder der Freizeitausgleich. Bei der Auszahlung erhalten Mitarbeiter den regulären Stundenlohn für die erbrachte Mehrleistung. Zusätzlich zu deinem regulären Gehalt. Beim Freizeitausgleich erfolgt der Ausgleich durch zusätzliche Urlaubstag

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