Zeitarbeit

ˈt͡saɪ̯tʔaʁbaɪ̯t

Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher). Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister ab. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt in der Folge die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben. Der Zeitarbeitnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

In unserem Blog findest du einen Beitrag zu möglichen Alternativen zur Zeitarbeit.

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