Übersicht
- 450 Euro Job
- BAföG
- Curriculum Vitae (CV)
- Duales Studium
- Elternzeit
- Exmatrikulation
- Freelancer
- GigWork
- HoGa
- Human Resources (HR)
- Immatrikulation
- Kindergeld
- Krankengeld
- Kündigung
- Lohn oder Gehalt
- Midijob
- Mindestlohn
- Minijob
- Netto oder Brutto
- New Work
- Praktikum
- Rentenkasse
- Saisongeschäft
- Scheinselbstständigkeit
- Silverage-Job
- Sozialversicherung
- Steuerfreibetrag
- Studentenjob
- Studentische Hilfskraft
- Tarifvertrag
- Überstunden
- Urlaubsanspruch
- Wissenschaftliche Hilfskraft
- Workation
- Zeitarbeit
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte beziehen ein Beschäftigungsverhältnis, das meist von kurzer Dauer ist und einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten darf.
Diese Beschäftigungsverhältnisse unterliegen bestimmten sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten. Es besteht keine Versicherungspflicht für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, jedoch eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und gegen Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten. Die Beiträge hierfür bezahlt der Arbeitgeber. Geringfügig Beschäftigten wird es somit ermöglicht bis zu 450€ im Monat zu verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Lade dir gerne auch unser kostenloses E-Booklet mit Wissenswertem rund um den Berufseinstieg herunter. Dort findest du auch ein Kapitel mit einer Übersicht zu verschiedenen Jobmodellen und ihren Vor- und Nachteilen.
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