Studentische Hilfskraft

ʃtuˈdɛntɪʃe ˈhɪlfsˌkʁaft

Den Ausdruck ’studentische Hilfskraft‘ hast du sicherlich schon öfters in Zusammenhang mit Universitäten oder Hochschulen aufgeschnappt. Der Grund hierfür ist recht einfach: Eine solche Stelle kannst du nur antreten, wenn du gleichzeitig auch noch an einer deutschen Uni oder Hochschule immatrikuliert bist, aber noch keinen Studienabschluss hast. So verfügt man bereits über genügend Studienerfahrung und die wichtigsten Grundkenntnisse, um beispielsweise andere Studierende in Tutorien unterstützen zu können.

Aufgrund des Arbeitsumfangs läuft die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft in der Regel auf einen sogenannten Minijob hinaus. Das individuelle Gehalt hängt sowohl vom Bundesland als auch von der jeweiligen Universität ab. Im Arbeitsumfang dürfen Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Anderenfalls wird der Studierendenstatus infrage gestellt und die steuerlichen Abgaben fallen anders aus.

Nicht zu verwechseln sind die studentischen Hilfskräfte mit den wissenschaftlichen Hilfskräften (HiWi’s). Diese haben bereits einen Hochschulabschluss, übernehmen im Wesentlichen ähnliche Aufgaben wie studentische Hilfskräfte aber können mehr Wochenstunden nehmen.

Hier noch einmal die wichtigsten KeyFacts im Überblick:

  • Du musst an einer Hochschule o. Universität eingeschrieben sein
  • Du darfst während des Semesters max. 20 h/Woche arbeiten
  • Eine studentische Hilfskraft ist nicht das selbe wie eine wissenschaftliche Hilfskraft
  • Das Gehalt ist abhängig von Bundesland und Universität, liegt jedoch idr. ein paar Euro über dem Mindestlohn
 

Falls du noch offene Fragen zur Studentischen Hilfskraft hast, dann melde dich bei uns!