Freelancer
Enrika Guzyte

Was macht eigentlich ein Freelancer?

Freelancer, Freiberufler, Gewerbetreibende: Alles Berufsbezeichnungen die wir schonmal gehört haben, die sich ähneln und dann doch wiederum nicht.

Wir alle haben uns wahrscheinlich schonmal Gedanken darüber gemacht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, frei zu arbeiten und unabhängig zu sein. Aber was heißt das eigentlich? Um zu verstehen, was ein Freelancer macht, müssen wir erstmal klären was ein Freelancer nicht macht und worin er sich von Freiberuflern und Gewerbetreibendenden unterscheidet, denn die Grenzen zwischen den Begriffen sind nicht immer leicht zu erkennen.

Selbstständigkeit: Freie Berufe & Gewerbe

Zuallererst: Freiberufler und Gewerbetreibende sind beide im Grundsatz selbstständig.

Das Gesetzt definiert Freiberufler im § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als „freie Berufe“ bezeichnet man in Deutschland einen bestimmten Kreis von Berufsgruppen.

Demnach ist die Voraussetzung, um als Freiberufler eingestuft zu werden, die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, die wissenschaftlicher, schriftstellerischer, künstlerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art ist.

Konkret bedeutet das, dass in der Regel die freiberuflich tätige Person eine besondere berufliche oder zusätzliche Qualifikation benötigt und eigenständig leitend den Beruf verrichten muss. Darunter zählen die Heilberufe (z.B. Ärzte), Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte), Technisch-wissenschaftliche Berufe (z.B. Ingenieure) und die Medien- und Sprachberufe (z.B. Journalisten).

Neben den freien Berufen, oder im Gesetz auch Katalogberufe genannt, gibt es auch die katalogähnlichen Berufe. Diese sind wie der Name schon sagt den Katalogberufen in ihrer Art ähnlich (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ob eine Tätigkeit diesen zugeordnet werden kann, muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch das Finanzamt festgelegt werden.

Erst wenn alle Voraussetzungen für einen Katalogberuf oder katalogähnlichen Beruf erfüllt sind, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Trifft es nicht zu, so ist es ein Gewerbebetrieb und muss auch als solcher angemeldet werden.

Ein Beispiel 

Ein Rechtsanwalt, der ein kleines Büro hat und dort seinen Mandanten beratend zur Seite steht, ist in der Regel freiberuflich tätig.

Wächst seine Kanzlei jedoch, er stellt Mitarbeiter ein und kann seiner eigentlichen Tätigkeit nicht mehr richtig nachgehen, da er sich um Personalfragen, Kalkulationen und Weiteres kümmern muss, so wird er zum Gewerbetreibenden.

Zusammengefasst heißt das: Erfüllt man die Voraussetzungen für die Zuordnung in die Katalogberufe nicht, so gilt man rechtlich und steuerlich als Gewerbetreibender.

Ein Gewerbe kann alles Mögliche sein. Ein produzierendes Unternehmen, ein Handwerksbetrieb, eine Gaststätte, ein Hotel oder ein Dienstleistungsunternehmen und noch einiges mehr. Zu beachten ist, dass dieses gewerbliche Unternehmen bei den Industrie- und Handelskammern oder der örtlichen Handwerkskammer angemeldet werden muss und gewerbesteuerpflichtig ist. Ein weiteres wichtiges Merkmal eines Gewerbes ist, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt, nach außen gerichtet und mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein muss. Besondere Vorsicht gilt jedoch bei längerfristigen Abhängigkeiten von einzelnen Auftraggebern. Hier könnte die Vermutung einer Scheinselbstständigkeit aufkommen. In solchen Fällen müsste das Gewerbe abgemeldet oder die gewerbliche Tätigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Und was ist nun ein Freelancer?

Die Bezeichnung „Freelancer“ stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „freiberuflich Tätige, freie Mitarbeiter“. Häufig werden deswegen die Begriffe Freiberufler und Freelancer verwechselt. Spricht man im Deutschen jedoch über einen Freelancer, so ist es als ein Arbeitsverhältnis definiert und nicht als Beruf selbst.

Ein Freelancer übernimmt in der Regel Projekte und Aufgaben im Auftrag eines Unternehmens. Die Tätigkeit für und mit dem Unternehmen ist zeitlich begrenzt und wird meist stundenweise über einen Dienstvertrag oder per Pauschale über einen Werkvertrag geregelt. Außerdem darf der Freelancer für mehrere Auftraggeber und unterschiedliche Branchen gleichzeitig tätig sein. Sein Zeitmanagement bestimmt er selbst, sowie auch seinen Arbeitsort, da er seinen Auftraggebern gegenüber nicht weisungsgebunden ist. Die Höhe des Honorars für einen Freelancer ist nicht festgelegt. Dieses ist frei verhandelbar und hängt von der Qualifikation und der Kompetenz der Person ab.

Typische Branchen für freischaffendes Arbeiten sind: Dienstleistungen im IT-Wesen, Redakteure, Autoren, Journalisten, Web- und Grafikdesigner, Dolmetscher, Übersetzer und so weiter.

Als Freelancer gibt es dazu auch einiges Wichtiges zu beachten
  1. Es gibt keine Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, ein Freelancer ist nicht über den Auftraggeber versichert, sondern muss sich privat versichern.
  2. Das regelmäßige und feste Einkommen fällt weg, da die Auftragslage sich immer wieder ändert. Um das Einkommen zu sichern, müssen rechtzeitig genug Aufträge vorhanden sein. Wird man als freischaffender Mitarbeiter krank und kann nicht arbeiten, verdient man auch kein Geld.
  3. Es besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
  4. Die Höhen der Honorare sind je nach Branche und Erfahrung unterschiedlich hoch. Oft sind Auftraggeber nicht bereit, diese zu zahlen, da eigene Angestellte in der Regel weniger kosten.

Freelancing. Ja, Nein, Vielleicht?

Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten und genau abwägen ob die Unsicherheiten, die diese Arbeitsform mit sich bringt, für einen selbst tragbar sind. Vielleicht gibt es auch noch andere Arbeitsmodelle, die die Bedürfnisse und Vorstellungen, die man aktuell an das Arbeitsleben stellt, erfüllen können.

Fassen wir alles zusammen, so gibt es einige Benefits, die das Freelancer – Dasein zu bieten hat. Neben dem Verdienst kann man je nach Bereich, in dem man gerade tätig ist, sowohl örtlich als auch zeitlich unabhängig(er) sein.

Möchte man selbstständig bleiben so kann es auf Dauer gesehen und vor allem je nach Branche, aber sicherlich sinnvoller sein eine andere Form der Selbstständigkeit wie zum Beispiel das gewerbliche Unternehmen anzustreben. Vor allem da man in seiner Zeit und seinem Arbeitspensum begrenzt ist, wenn man allein tätig ist.

Sehnt man sich doch nach etwas mehr Sicherheiten, ohne seine Flexibilität und Freiheit aufzugeben, so können Arbeitsmodelle wie das GigWorking eine gute Alternative sein.

Freelancer
Enrika Guzyte

Was macht eigentlich ein Freelancer?

Freelancer, Freiberufler, Gewerbetreibende: Alles Berufsbezeichnungen die wir schonmal gehört haben, die sich ähneln und dann doch wiederum nicht.

Wir alle haben uns wahrscheinlich schonmal Gedanken darüber gemacht, den Schritt in die zu wagen, frei zu arbeiten und unabhängig zu sein. Aber was heißt das eigentlich? Um zu verstehen, was ein Freelancer macht, müssen wir erstmal klären was ein Freelancer nicht macht und worin er sich von Freiberuflern und Gewerbetreibendenden unterscheidet, denn die Grenzen zwischen den Begriffen sind nicht immer leicht zu erkennen.

Selbstständigkeit: Freie Berufe & Gewerbe

Zuallererst: Freiberufler und Gewerbetreibende sind beide im Grundsatz selbstständig.

Das Gesetzt definiert Freiberufler im § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als „freie Berufe“ bezeichnet man in Deutschland einen bestimmten Kreis von Berufsgruppen.

Demnach ist die Voraussetzung, um als Freiberufler eingestuft zu werden, die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, die wissenschaftlicher, schriftstellerischer, künstlerischer, unterrichtender oder erzieherischer Art ist.

Konkret bedeutet das, dass in der Regel die freiberuflich tätige Person eine besondere berufliche oder zusätzliche Qualifikation benötigt und eigenständig leitend den Beruf verrichten muss. Darunter zählen die Heilberufe (z.B. Ärzte), Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte), Technisch-wissenschaftliche Berufe (z.B. Ingenieure) und die Medien- und Sprachberufe (z.B. Journalisten).

Neben den freien Berufen, oder im Gesetz auch Katalogberufe genannt, gibt es auch die katalogähnlichen Berufe. Diese sind wie der Name schon sagt den Katalogberufen in ihrer Art ähnlich (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ob eine Tätigkeit diesen zugeordnet werden kann, muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch das Finanzamt festgelegt werden.

Erst wenn alle Voraussetzungen für einen Katalogberuf oder katalogähnlichen Beruf erfüllt sind, handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Trifft es nicht zu, so ist es ein Gewerbebetrieb und muss auch als solcher angemeldet werden.

Ein Beispiel

Ein Rechtsanwalt, der ein kleines Büro hat und dort seinen Mandanten beratend zur Seite steht, ist in der Regel freiberuflich tätig.

Wächst seine Kanzlei jedoch, er stellt Mitarbeiter ein und kann seiner eigentlichen Tätigkeit nicht mehr richtig nachgehen, da er sich um Personalfragen, Kalkulationen und Weiteres kümmern muss, so wird er zum Gewerbetreibenden.

Zusammengefasst heißt das: Erfüllt man die Voraussetzungen für die Zuordnung in die Katalogberufe nicht, so gilt man rechtlich und steuerlich als Gewerbetreibender.

Ein Gewerbe kann alles Mögliche sein. Ein produzierendes Unternehmen, ein Handwerksbetrieb, eine Gaststätte, ein Hotel oder ein Dienstleistungsunternehmen und noch einiges mehr. Zu beachten ist, dass dieses gewerbliche Unternehmen bei den Industrie- und Handelskammern oder der örtlichen Handwerkskammer angemeldet werden muss und gewerbesteuerpflichtig ist. Ein weiteres wichtiges Merkmal eines Gewerbes ist, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt, nach außen gerichtet und mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sein muss. Besondere Vorsicht gilt jedoch bei längerfristigen Abhängigkeiten von einzelnen Auftraggebern. Hier könnte die Vermutung einer Scheinselbstständigkeit aufkommen. In solchen Fällen müsste das Gewerbe abgemeldet oder die gewerbliche Tätigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.

Und was ist nun ein Freelancer?

Die Bezeichnung „Freelancer“ stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „freiberuflich Tätige, freie Mitarbeiter“. Häufig werden deswegen die Begriffe Freiberufler und Freelancer verwechselt. Spricht man im Deutschen jedoch über einen Freelancer, so ist es als ein Arbeitsverhältnis definiert und nicht als Beruf selbst.

Ein Freelancer übernimmt in der Regel Projekte und Aufgaben im Auftrag eines Unternehmens. Die Tätigkeit für und mit dem Unternehmen ist zeitlich begrenzt und wird meist stundenweise über einen Dienstvertrag oder per Pauschale über einen Werkvertrag geregelt. Außerdem darf der Freelancer für mehrere Auftraggeber und unterschiedliche Branchen gleichzeitig tätig sein. Sein Zeitmanagement bestimmt er selbst, sowie auch seinen Arbeitsort, da er seinen Auftraggebern gegenüber nicht weisungsgebunden ist. Die Höhe des Honorars für einen Freelancer ist nicht festgelegt. Dieses ist frei verhandelbar und hängt von der Qualifikation und der Kompetenz der Person ab.

Typische Branchen für freischaffendes Arbeiten sind: Dienstleistungen im IT-Wesen, Redakteure, Autoren, Journalisten, Web- und Grafikdesigner, Dolmetscher, Übersetzer und so weiter.

Als Freelancer gibt es dazu auch einiges Wichtiges zu beachten
  1. Es gibt keine Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, ein Freelancer ist nicht über den Auftraggeber versichert, sondern muss sich privat versichern.
  2. Das regelmäßige und feste Einkommen fällt weg, da die Auftragslage sich immer wieder ändert. Um das Einkommen zu sichern, müssen rechtzeitig genug Aufträge vorhanden sein. Wird man als freischaffender Mitarbeiter krank und kann nicht arbeiten, verdient man auch kein Geld.
  3. Es besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
  4. Die Höhen der Honorare sind je nach Branche und Erfahrung unterschiedlich hoch. Oft sind Auftraggeber nicht bereit, diese zu zahlen, da eigene Angestellte in der Regel weniger kosten.

Freelancing. Ja, Nein, Vielleicht?

Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten und genau abwägen ob die Unsicherheiten, die diese Arbeitsform mit sich bringt, für einen selbst tragbar sind. Vielleicht gibt es auch noch andere Arbeitsmodelle, die die Bedürfnisse und Vorstellungen, die man aktuell an das Arbeitsleben stellt, erfüllen können.

Fassen wir alles zusammen, so gibt es einige Benefits, die das Freelancer – Dasein zu bieten hat. Neben dem Verdienst kann man je nach Bereich, in dem man gerade tätig ist, sowohl örtlich als auch zeitlich unabhängig(er) sein.

Möchte man selbstständig bleiben so kann es auf Dauer gesehen und vor allem je nach Branche, aber sicherlich sinnvoller sein eine andere Form der Selbstständigkeit wie zum Beispiel das gewerbliche Unternehmen anzustreben. Vor allem da man in seiner Zeit und seinem Arbeitspensum begrenzt ist, wenn man allein tätig ist.

Sehnt man sich doch nach etwas mehr Sicherheiten, ohne seine Flexibilität und Freiheit aufzugeben, so können Arbeitsmodelle wie das GigWorking eine gute Alternative sein.