Frau zählt Münzen auf dem Tisch
Berit Engel
Berit Engel

5 Möglichkeiten das Gehalt aufzubessern – mit der Nettolohnoptimierung

Das Wort „Nettolohnoptimierung“ klingt absolut nicht attraktiv, aber was dahintersteckt, ist definitiv spannend für Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber!

Erst einmal zum Begriff: Nettolohnoptimierung heißt, der Nettolohn soll optimiert, sprich erhöht werden. Der Bruttolohn bleibt also gleich, aber vom Brutto bleibt mehr Netto übrig.

Zur Erinnerung: der Bruttolohn ist der Gesamtbetrag, der im Arbeitsvertrag steht. Vom Bruttolohn werden vor der Auszahlung an den Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Betrag, der dabei herauskommt und am Ende an den Arbeitnehmer überwiesen wird, das ist der Nettolohn. (Einen Artikel dazu befindet sich in unserem Lexikon.)

Bei der Nettolohnoptimierung bleibt also der Bruttolohn gleich, aber der Auszahlungsbetrag wird höher. Es muss also keine direkte Lohnerhöhung geben, damit ein Arbeitnehmer am Ende trotzdem mehr Nettogehalt ausgezahlt bekommt.

Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?

Zum einen kann sich der Nettolohn verändern, wenn man die Steuerklasse oder die Versicherung wechselt. Hilfreiche Tipps zu Steuern und Versicherungen sind auch in unserem E-Booklet zu finden.

In diesem Beitrag soll es aber vor allem darum gehen, wie der Nettolohn durch Sachleistungen vom Arbeitgeber optimiert werden kann. Dazu kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vergütungen bzw. Leistungen zukommen lassen, die ganz steuerfrei oder pauschal besteuert werden. Steuer- und Versicherungsabgaben bleiben also genau wie der Bruttolohn gleich, nur der Nettolohn erhöht sich.

5 Möglichkeiten für die Nettolohnoptimierung

Arbeitgeber können monatlich Wertgutscheine z.B. in Form von Tankgutscheinen bzw. Tankkarten, Lebensmittelgutscheinen oder allgemeinen Sachbezugskarten ausgeben. Die Freigrenze liegt hier seit dem 01.01.2022 bei monatlich 50€.

Arbeitnehmer können Monats- oder Jahreskarten für den Öffentlichen Nahverkehr vergünstigt oder kostenfrei vom Arbeitgeber erhalten.

Ein Arbeitgeber kann vergünstigte Preise für unternehmenseigene Waren oder Dienstleistungen für die Mitarbeiter anbieten.

Bis zu 600€ pro Jahr kann der Arbeitgeber für die Gesundheitsförderung eines Arbeitnehmers ausgeben. Dies kann z.B. in Form von Präventionskursen zu Themen wie Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung stattfinden.

Zuschüsse durch den Arbeitgeber zu den Kosten für Kitas, Tagesmutter o.ä. sind möglich und in der Höhe auch nicht begrenzt. Wichtig ist nur, dass die Kinder nicht schulpflichtig sind, für die die Zuschüsse bezahlt werden.

Vor- und Nachteile der Nettolohnoptimierung

Für Arbeitnehmer

Ein klarer Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer eine indirekte Lohnerhöhung durch Sachleistungen erhält, die keinen steuerlichen Abzügen unterliegt. Der Arbeitnehmer kann die Sachleistungen, z.B. die Lebensmittel- oder Tankgutscheine nutzen und so Kosten einsparen, da er dies nicht mehr vom ausgezahlten Gehalt bezahlen muss.

Würde der Arbeitnehmer hingegen eine Erhöhung des Bruttolohns erhalten, steigen Steuern und Sozialabgaben und es bleibt möglicherweise nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung als Auszahlung für den Arbeitnehmer übrig.

In dem Vorteil des höheren monatlichen zur Verfügung stehenden Lohns steckt gleichzeitig ein Nachteil. Die Höhe der Einzahlung in Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt natürlich nicht, da der Bruttolohn nicht ansteigt. Das heißt, trotz höherem Nettolohn steigt z.B. der Rentenanspruch nicht. 

Für Arbeitgeber

Eine Lohnerhöhung bedeutet für einen Arbeitgeber immer einen deutlichen Mehraufwand, denn nicht nur der Lohn, sondern auch die Abgaben für die Sozialversicherung und die Steuern steigen.

Eine Nettolohnoptimierung spart also Lohnkosten. Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer trotzdem mehr Zuwendungen und die Arbeitsmotivation kann gesteigert werden. Auch die Bindung an den Arbeitgeber durch gute Leistungen kann gestärkt werden. Bietet ein Arbeitgeber solche Benefits macht es ihn zudem attraktiv für neue Mitarbeiter und Bewerber.

Nachteilig ist bei der Nettolohnoptimierung eventuell, dass Aufwand entsteht, wenn man als Arbeitgeber geeignete Maßnahmen aussuchen und umsetzen möchte. Es entsteht möglicherweise auch laufend ein kleiner Verwaltungsaufwand.

Was ist bei der Nettolohnoptimierung zu beachten?

Seit 2020 sind nur echte Zusatzleistungen auch steuerbegünstigt. Das heißt, es können keine Leistungen für die Optimierung genutzt werden, die der Arbeitgeber bereits zur Verfügung stellt oder sowieso erbringen muss. Außerdem muss es sich um Leistungen handeln, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.

Das heißt:

  • Der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers darf nicht durch die Zusatzleistungen reduziert und beides gegeneinander aufgerechnet werden
  • Die Leistungen dürfen nicht auf künftige Lohnerhöhungen angerechnet werden
  • Fallen die Leistungen weg, darf der Lohn nicht automatisch als Ausgleich erhöht werden

Die Nettolohnoptimierung kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt werden. Liegt ein tariflicher Arbeitsvertrag vor, so schließt das nicht automatisch die Möglichkeit zur Nettolohnoptimierung aus. Auch im Öffentlichen Dienst ist eine Nettolohnoptimierung möglich.

Was kann ein Arbeitnehmer tun, um eine Nettolohnoptimierung zu erreichen?

Am wichtigsten: Mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht gibt es im eigenen Unternehmen bereits Maßnahmen oder Programme, die genutzt werden können.

Spätestens wenn eine Lohnerhöhung ansteht, kann überlegt werden, ob eine Erhöhung durch Sachleistungen und die dadurch entstehende Optimierung des Nettolohns für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist als eine Erhöhung des Bruttolohns.

Vielleicht ist die Bereitschaft eines Arbeitgebers, den Lohn durch Sachleistungen anstatt mit einer Anhebung des Bruttolohns zu erhöhen auch größer und es ist einfacher für den Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung zu fragen und diese durchzusetzen.

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Das Wort „Nettolohnoptimierung“ klingt absolut nicht attraktiv, aber was dahintersteckt, ist definitiv spannend für Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber!

Erst einmal zum Begriff: Nettolohnoptimierung heißt, der Nettolohn soll optimiert, sprich erhöht werden. Der Bruttolohn bleibt also gleich, aber vom Brutto bleibt mehr Netto übrig.

Zur Erinnerung: der Bruttolohn ist der Gesamtbetrag, der im Arbeitsvertrag steht. Vom Bruttolohn werden vor der Auszahlung an den Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Betrag, der dabei herauskommt und am Ende an den Arbeitnehmer überwiesen wird, das ist der Nettolohn. (Einen Artikel dazu befindet sich in unserem Lexikon.)

Bei der Nettolohnoptimierung bleibt also der Bruttolohn gleich, aber der Auszahlungsbetrag wird höher. Es muss also keine direkte Lohnerhöhung geben, damit ein Arbeitnehmer am Ende trotzdem mehr Nettogehalt ausgezahlt bekommt.

Wie funktioniert die Nettolohn-optimierung?

Zum einen kann sich der Nettolohn verändern, wenn man die Steuerklasse oder die Versicherung wechselt. Hilfreiche Tipps zu Steuern und Versicherungen sind auch in unserem E-Booklet zu finden.

In diesem Beitrag soll es aber vor allem darum gehen, wie der Nettolohn durch Sachleistungen vom Arbeitgeber optimiert werden kann. Dazu kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vergütungen bzw. Leistungen zukommen lassen, die ganz steuerfrei oder pauschal besteuert werden. Steuer- und Versicherungsabgaben bleiben also genau wie der Bruttolohn gleich, nur der Nettolohn erhöht sich.

5 Möglichkeiten für die Nettolohnoptimierung

Arbeitgeber können monatlich Wertgutscheine z.B. in Form von Tankgutscheinen bzw. Tankkarten, Lebensmittelgutscheinen oder allgemeinen Sachbezugskarten ausgeben. Die Freigrenze liegt hier seit dem 01.01.2022 bei monatlich 50€.

Arbeitnehmer können Monats- oder Jahreskarten für den Öffentlichen Nahverkehr vergünstigt oder kostenfrei vom Arbeitgeber erhalten.

Ein Arbeitgeber kann vergünstigte Preise für unternehmenseigene Waren oder Dienstleistungen für die Mitarbeiter anbieten.

Bis zu 600€ pro Jahr kann der Arbeitgeber für die Gesundheitsförderung eines Arbeitnehmers ausgeben. Dies kann z.B. in Form von Präventionskursen zu Themen wie Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung stattfinden.

Zuschüsse durch den Arbeitgeber zu den Kosten für Kitas, Tagesmutter o.ä. sind möglich und in der Höhe auch nicht begrenzt. Wichtig ist nur, dass die Kinder nicht schulpflichtig sind, für die die Zuschüsse bezahlt werden.

Vor- und Nachteile der Nettolohnoptimierung

Für Arbeitnehmer

Ein klarer Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer eine indirekte Lohnerhöhung durch Sachleistungen erhält, die keinen steuerlichen Abzügen unterliegt. Der Arbeitnehmer kann die Sachleistungen, z.B. die Lebensmittel- oder Tankgutscheine nutzen und so Kosten einsparen, da er dies nicht mehr vom ausgezahlten Gehalt bezahlen muss.

Würde der Arbeitnehmer hingegen eine Erhöhung des Bruttolohns erhalten, steigen Steuern und Sozialabgaben und es bleibt möglicherweise nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung als Auszahlung für den Arbeitnehmer übrig.

 

In dem Vorteil des höheren monatlichen zur Verfügung stehenden Lohns steckt gleichzeitig ein Nachteil. Die Höhe der Einzahlung in Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt natürlich nicht, da der Bruttolohn nicht ansteigt. Das heißt, trotz höherem Nettolohn steigt z.B. der Rentenanspruch nicht. 

Für Arbeitgeber

Eine Lohnerhöhung bedeutet für einen Arbeitgeber immer einen deutlichen Mehraufwand, denn nicht nur der Lohn, sondern auch die Abgaben für die Sozialversicherung und die Steuern steigen.

Eine Nettolohnoptimierung spart also Lohnkosten. Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer trotzdem mehr Zuwendungen und die Arbeitsmotivation kann gesteigert werden. Auch die Bindung an den Arbeitgeber durch gute Leistungen kann gestärkt werden. Bietet ein Arbeitgeber solche Benefits macht es ihn zudem attraktiv für neue Mitarbeiter und Bewerber.

Nachteilig ist bei der Nettolohnoptimierung eventuell, dass Aufwand entsteht, wenn man als Arbeitgeber geeignete Maßnahmen aussuchen und umsetzen möchte. Es entsteht möglicherweise auch laufend ein kleiner Verwaltungsaufwand.

Was ist bei der Nettolohnoptimierung zu beachten?

Seit 2020 sind nur echte Zusatzleistungen auch steuerbegünstigt. Das heißt, es können keine Leistungen für die Optimierung genutzt werden, die der Arbeitgeber bereits zur Verfügung stellt oder sowieso erbringen muss. Außerdem muss es sich um Leistungen handeln, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.

Das heißt:

  • Der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers darf nicht durch die Zusatzleistungen reduziert und beides gegeneinander aufgerechnet werden
  • Die Leistungen dürfen nicht auf künftige Lohnerhöhungen angerechnet werden
  • Fallen die Leistungen weg, darf der Lohn nicht automatisch als Ausgleich erhöht werden

Die Nettolohnoptimierung kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt werden. Liegt ein tariflicher Arbeitsvertrag vor, so schließt das nicht automatisch die Möglichkeit zur Nettolohnoptimierung aus. Auch im Öffentlichen Dienst ist eine Nettolohnoptimierung möglich.

Was ein Arbeitnehmer tun, um eine Nettolohnoptimierung zu erreichen?

Am wichtigsten: Mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht gibt es im eigenen Unternehmen bereits Maßnahmen oder Programme, die genutzt werden können.

Spätestens, wenn eine Lohnerhöhung ansteht, kann überlegt werden, ob eine Erhöhung durch Sachleistungen und die dadurch entstehende Optimierung des Nettolohns für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist, also eine Erhöhung des Bruttolohns.

Vielleicht ist die Bereitschaft eines Arbeitgebers den Lohn durch Sachleistungen anstatt mit einer Anhebung des Bruttolohns zu erhöhen auch größer und es ist einfacher für den Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung zu fragen und diese durchzusetzen.

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